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Wenn Sie sterbende Verwandte - Schwiegereltern und Schwiegerkinder mit eingeschlossen - oder schwer kranke Kinder zu betreuen haben, dann können Sie seit 1.Juli 2002 in Familienhospizkarenz gehen. Für Bundesbedienstete gilt diese Regelung ab 1.9.2002.
Hier die Regeln:
� Sie haben das Recht, für die Betreuung entweder die Arbeitszeit zu verändern, oder in volle Karenz zu gehen. Die Familienhospizkarenz kann pro Anlassfall jedoch maximal ein halbes Jahr in Anspruch genommen werden. In jedem Fall gilt der Kündigungsschutz wie bei der Elternkarenz. Wenn Sie in Familienhospizkarenz gehen wollen, dann müssen Sie dies dem Arbeitgeber mindestens fünf Arbeitstage vor dem Beginn der Karenz schriftlich (postalisch, eingeschrieben) mitteilen- ärztliche Atteste oder Befunde über den Anlassfall müssen zu diesem Zeitpunkt bereits beigelegt werden.
� Bei voller Karenzierung besteht kein Entgeltanspruch, Sie bleiben für die Dauer der Karenz aber weiterhin kranken- und pensionsversichert. Wenn die Person, die betreut wird, Anspruch auf Bundespflegegeld hat, kann dies auf Antrag auch an die betreuende Person ausbezahlt werden.
� Für arbeitslose Personen ist es seit 1.7.2002 möglich, wegen der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen bzw Begleitung eines schwerkranken Kindes in Familienhospizkarenz zu gehen. Dabei können Sie sich für max. 6 Monate vom Arbeitslosengeld abmelden, bleiben aber weiterhin kranken- und pensionsversichert.
� Dem Arbeitsmarktservice muss der Grund für die Abmeldung vom Leistungsbezug mitgeteilt werden, gegebenenfalls kann das AMS Unterlagen wie Befunde, ärztliche Bestätigungen ec. Verlangen.
Wer seine Trauer in sich einschließt, wird krank. Trauer muss zugelassen und ganz bewältigt werden. Wenn ein Mensch dazu allein nicht in der Lage ist, oder in seinem privaten Umfeld keine für ihn annehmbare Unterstützung erfährt oder wenn sich die Menschen aus dem persönlichen Umfeld überfordert fühlen, können Bücher, andere Themenselbstbetroffene (häufig als Selbsthilfegruppen organisiert) oder professionelle Trauerhilfe sehr hilfreich sein.
Hospiz Betreutes begleiten auf dem letzten Lebensweg
Mag. Werner Gruber, zuständig für die Beratung und das Brückenteam im Helga-Treichel-Hospiz, erzählt von seiner ersten Zeit im Hospiz, einer Phase, in der jeder erst lernen muß, dass auch beim Sterben das Leben weitergeht; das auch der Tod das Lachen kennt. Als ich mit einem Gesicht wie drei Tage Regenwetter ins Zimmer einer Patientin gekommen bin, hat sie mich gleich wieder rausgeschmissen!
Das heißt, dass sich natürlich auch Hospiz -Mitarbeiter erst einmal den eigenen Ängsten stellen müssen. Der Weg zum anderen fährt immer über sich selbst und über die Kommunikation.
Eine Erfahrung, die auch Johannes Kittl vom Pflegedienst gemacht hat. Ausgebildet im Krankenhausalltag, hat er in einem Selbsterfahrungsseminar seine eigenen Grenzen kennen gelernt und ist schließlich aus der Realität von der Verdrängung des Todes ausgestiegen. Was ist geblieben vom alten Leben? Viel Know how für den Beruf. Und die Erkenntnis, das Wegschauen den Schmerz nicht kleiner macht.
April 2003
Die Hospizbetreuung muss für alle Menschen in Österreich möglich und leistbar sein fordert Caritasdirektor Landau. Wir brauchen einen nationalen Hospizplan, um die Leute bestmöglich zu betreuen.
Helga Treichel Hospiz
Dr. Sylvesterstrasse 1
5020 Salzburg
Mobiles Hospiz des österr. Roten Kreuzes
Mobile Hospizbetreuung
Hospiz Rennweg
A 1030 Wien, Oberzellergasse 1
Hospizbewegung in Deutschland:
www.gfo-online.de/kinderhospiz
www.deutscher-kinderhospizverein.de
Reisen für Trauernde
Trau-Dich-Reisen
26871 Papenburg
Johan-Bunte-Strasse 73
Tel: 0496 711 23
Die Vorstellung, während der Trauerphase zu verreisen, mag befremdlich klingen.
Aber: wer sich darauf einlässt, ist hernach überzeugt vom therapeutischen Erfolg.
Hospizbewegung in der Schweiz und in Liechtenstein:
FL 9494 Schaan, In der Steinergerta 26
Tel: 004175 2324822
Fax: 004175 2324831
Hospizbewegung in Slowenien:
SLO 61000 Ljubljana, Neubergerjeva 4
Tel: 0028661 1371284